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   Berufungsausschuss Moselkommission, 15.12.2005 - 8P-1/04   

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https://dejure.org/2005,89813
Berufungsausschuss Moselkommission, 15.12.2005 - 8P-1/04 (https://dejure.org/2005,89813)
Berufungsausschuss Moselkommission, Entscheidung vom 15.12.2005 - 8P-1/04 (https://dejure.org/2005,89813)
Berufungsausschuss Moselkommission, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 8P-1/04 (https://dejure.org/2005,89813)
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  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus Berufungsausschuss Moselkommission, 15.12.2005 - 8P-1/04
    Für den Bereich des Straßenverkehrs ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.1984 - 4 StR 350/83 - (BGHSt 32, 248) allgemein anerkannt, dass eine Weisung im Sinne von § 36 Abs. 1 StVO nur anzunehmen ist, wenn sie einem bestimmten Verkehrsteilnehmer aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zwecks Regelung des Straßenverkehrs oder zwecks Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erteilt wird, so beispielhaft die aktuelle Regelung des fließenden Verkehrs an Kreuzungen oder auch Weisungen, die die Ausschaltung eines verkehrsuntüchtigen Fahrers oder Fahrzeugs von der weiteren Teilnahme am Verkehr zum Ziel haben.
  • OLG Koblenz, 20.02.1986 - 1 Ss 64/86

    Zeichen; Weisungen; Polizeibeamte; Haltegebot

    Auszug aus Berufungsausschuss Moselkommission, 15.12.2005 - 8P-1/04
    Keine Weisung in diesem Sinne ist die Anordnung eines Polizeibeamten, die lediglich einen verkehrswidrigen Zustand verhüten soll (BGHSt a.a.O.; OLG Hamm DAR 1978, 27; OLG Koblenz VRS 71, 70 (1986); OLG Düsseldorf VRS 71, 307 (1986); DAR 1994, 330, 331; Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., StVO § 36 Rn. 19; in diesem Sinn auch Bemm / von Waldstein, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl., § 1.19 Rn. 4,5).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1986 - 5 Ss OWi 136/86

    Weisung; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit; Regelungsbedürfnis;

    Auszug aus Berufungsausschuss Moselkommission, 15.12.2005 - 8P-1/04
    Keine Weisung in diesem Sinne ist die Anordnung eines Polizeibeamten, die lediglich einen verkehrswidrigen Zustand verhüten soll (BGHSt a.a.O.; OLG Hamm DAR 1978, 27; OLG Koblenz VRS 71, 70 (1986); OLG Düsseldorf VRS 71, 307 (1986); DAR 1994, 330, 331; Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., StVO § 36 Rn. 19; in diesem Sinn auch Bemm / von Waldstein, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl., § 1.19 Rn. 4,5).
  • AG St. Goar, 28.04.2003 - 2040 Js 13366/03
    Auszug aus Berufungsausschuss Moselkommission, 15.12.2005 - 8P-1/04
    Auf die Berufung des Betroffenen wird das Urteil des Moselschifffahrtsgerichts St. Goar vom 28. April 2004 - Az. 2040 Js 13366/03.4 Owi BSchMo Amtsgericht St. Goar - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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